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LG Bochum, 03.12.2020 - 171 Js 75/20 |
Verfahrensgang
- LG Bochum, 03.12.2020 - 171 Js 75/20
- LG Bochum, 03.12.2020 - 1 KLs 22/20
- BGH, 19.08.2021 - 4 StR 137/21
Wird zitiert von ...
- LG Bochum, 03.12.2020 - 1 KLs 22/20 Die Beschlagnahme des o.g. Fahrzeugs sowie der dazugehörigen Fahrzeugschlüssel, der Zulassungsbescheinigungen und der amtlichen Kennzeichen 000-00 000 wurde - nachdem die Beschuldigte im weiteren Verlauf deren Herausgabe schriftlich bei der Staatsanwaltschaft Bochum beantragt hatte - mit Beschluss des Amtsgerichts Bochum vom 11.05.2020 (64 Gs 171 Js 75/20 - 1577/20) bestätigt.
Die Beschuldigte ist am 18.05.2020 in vorliegender Sache aufgrund des Unterbringungsbefehls des Amtsgerichts Bochum vom 11.05.2020 (64 Gs 171 Js 75/20-1576/20) festgenommen worden.
Das Verfahren wurde insoweit (nämlich hinsichtlich der Fälle 5, 6, 10, 11 und 24 der Antragsschrift vom 23.09.2020 (171 Js 75/20 StA Bochum) und nach erfolgtem Übergang in das Strafverfahren) auf Antrag der Staatsanwaltschaft und nach Anhörung der Beschuldigten und ihres Verteidigers mit Beschluss der Kammer vom 27.11.2020 (6. Hauptverhandlungstag) gemäß § 154 Abs. 2, Abs. 1 Nr. 1 StPO im Hinblick auf die verbleibenden Tatvorwürfe und die insoweit voraussichtlich zu erwartende Strafe vorläufig eingestellt.
Ferner stimmen sie überein mit und beruhen die Feststellungen zur Bestätigung der Beschlagnahme auf dem in der Hauptverhandlung auszugsweise verlesenen Beschluss des Amtsgerichts Bochum vom 11.05.2020 (64 Gs 171 Js 75/20 - 1577/20).